Während sich der Kampf gegen die
Afrikanische Schweinepest seit Wochen auf die Eindämmung in Südhessen
und die benachbarten Bundesländer verschiebt, haben sich die
nördlichen Grenzen der infizierten Zone seit Beginn des Ausbruchs
manifestiert. Auch knapp acht Wochen nach dem ersten positiven Befund an
einem toten Wildschwein hat die ASP noch immer keinen Weg über Rhein
und Main gefunden. Die Allgemeinverfügung der Stadt Wiesbaden und die
Grenzen mit entsprechenden Regeln für Waldspaziergänger, Landwirte
sowie Hundehalter hat seitdem Bestand.
Gerade unter Gassigängern scheint es dennoch Unklarheiten zu geben.
Wo genau gilt die Leinenpflicht für Hunde? Und wo dürfen Vierbeiner
freilaufen? Hierzu verweisen die Stadt und das Landwirtschaftsministerium
auf die Karte des
Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesundheit.
Demnach ist das Gebiet um Wiesbaden in zwei Zonen aufgeteilt. Der
südöstliche Bereich, der das Innenstadtgebiet, AKK und den Wiesbadener
Osten umfasst, liegt innerhalb der Sperrzone II. Hier gilt für alle
Hunde Leinenpflicht. Wer dagegen verstößt und von der Ordnungspolizei
kontrolliert wird, dem droht ein Bußgeld von 100 Euro.
Dagegen fällt der nordwestliche Teil, darunter der Stadtwald und die
Stadtteile nördlich von Sonnenberg, Bierstadt und Medenbach unter in
die Sperrzone I. Wer in dieser zehn Kilometer breiten Pufferzone unterwegs
ist, kann auf die Leine verzichten. |