Hier verlaufen die Sperrzonen in Wiesbaden

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Während sich der Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest seit Wochen auf die Eindämmung in Südhessen und die benachbarten Bundesländer verschiebt, haben sich die nördlichen Grenzen der infizierten Zone seit Beginn des Ausbruchs manifestiert. Auch knapp acht Wochen nach dem ersten positiven Befund an einem toten Wildschwein hat die ASP noch immer keinen Weg über Rhein und Main gefunden. Die Allgemeinverfügung der Stadt Wiesbaden und die Grenzen mit entsprechenden Regeln für Waldspaziergänger, Landwirte sowie Hundehalter hat seitdem Bestand.
Gerade unter Gassigängern scheint es dennoch Unklarheiten zu geben. Wo genau gilt die Leinenpflicht für Hunde? Und wo dürfen Vierbeiner freilaufen? Hierzu verweisen die Stadt und das Landwirtschaftsministerium auf die Karte des Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesundheit.
Demnach ist das Gebiet um Wiesbaden in zwei Zonen aufgeteilt. Der südöstliche Bereich, der das Innenstadtgebiet, AKK und den Wiesbadener Osten umfasst, liegt innerhalb der Sperrzone II. Hier gilt für alle Hunde Leinenpflicht. Wer dagegen verstößt und von der Ordnungspolizei kontrolliert wird, dem droht ein Bußgeld von 100 Euro.
Dagegen fällt der nordwestliche Teil, darunter der Stadtwald und die Stadtteile nördlich von Sonnenberg, Bierstadt und Medenbach unter in die Sperrzone I. Wer in dieser zehn Kilometer breiten Pufferzone unterwegs ist, kann auf die Leine verzichten.

Quelle: Wiesbadener Kurier vom 21.08.2024 (von: Robin Eisenmann )