Das von Ausdehnung wie Kosten bedeutendste Bauwerk
unter den Wiesbadener Taunusstollen ist eindeutig der
Kellerskopfstollen.
Im Gutachten Muchalls von 1893 war er als Alternative zum
Schläferskopfstollen bereits in Diskussion gebracht worden, da Muchall
davon ausging, dass der nördlich Wiesbadens verlaufende Quarzit Zug,
der sich zwischen Schlangenbad und Niedernhausen hinzieht und etwa in der
Mitte seines Verlaufs vom
Münzbergstollen
erfasst wird, sowohl westlich wie östlich durch weitere Stollen erschlossen
werden könne, ohne dass dies das Wasserkontingent des Münzbergstollens
beeinflusse.
Gegen den Kellerskopfstollen sprach zunächst lediglich, dass die dortigen
Eigentumsverhältnisse weitaus komplizierter waren als am
Schläferskopf.
Denn während die Stadt hier in der eigenen Gemarkung relativ frei schalten
und walten konnte, war man am Kellerskopf zwingend auf das gute Einvernehmen
mit einer ganzen Reihe von Gemeinden angewiesen, in deren Gemarkung der Stollen
selbst oder die Zuleitung zur Stadt verlaufen mussten. Drei Jahre später
waren die Verhandlungen mit Idstein, Rambach, Sonnenberg, Naurod, Kloppenheim
und Auringen um "Servitute" und Durchleitungsrechte erfolgversprechend
angelaufen. Vor allem der Magistrat der Stadt Idstein zeigte sich ausgesprochen
kooperativ. Auch Kloppenheim verschloss sich nicht den Bedürfnissen
der Nachbarstadt, doch differierten hier die Vorstellungen hinsichtlich der
Entschädigungszahlungen. Graf von Schlieffen, der Landrat des Landkreises
Wiesbaden, bot seine Vermittlung an.
Der Gemeinderat von Auringen stimmte daraufhin mit 37 gegen fünf Stimmen
der Benutzung des gemeindeeigenen Waldes im oberen Theis Tal zu.
Bürgermeister Schneider von Naurod informierte den Verhandlungsführer
der Stadt Wiesbaden, Stadtrat Bartling, dass der Gemeinderat eine
Ablösesumme von 50.000 Mark fordere, beruhigte dann jedoch sofort:
"Hierüber brauchen Sie aber nicht zu erschrecken, darüber lässt
sich noch reden". In mehreren Sitzungen im Wiesbadener Kreishaus unter Leitung
des Landrats wurden weitere Fortschritte erzielt. Der Magistrat stimmte zu,
dass den Gemeinden Sonnenberg und Rambach für die Gestattung der
Durchleitung Wasser geliefert werde, Kloppenheim sollte eine Abfindung von
25.000 Mark erhalten. Mit Idstein einigte man sich auf eine einmalige
Entschädigungszahlung von 60.000 Mark. |