Ehe das Kellerskopfstollenwasser aber in die Stadt
gelangen konnte, waren noch einige kommunale Hürden zu überwinden.
Endpunkt sollte, der auf dem Neroberg im Jahre 1902 für alle hochgelegenen
Wohngebiete errichtete, "Hochzonenbehälter" sein, der zu dem Mundloch
des Stollens (260 m ü. A.P.) ein verfügbares Gefälle von 12,50
m aufwies. Er erhielt vier Kammern und hatte eine Fassungsvermögen von
4.400 m 3. Nach den Vorstellungen der Wasserwerksverwaltung sollte
die Verbindungsleitung mit einer Dimension von 450 mm durch Rambach zu den
"Fichten" in der Gemarkung Bierstadt geführt werden, wo ein weiterer
Hochzonenbehälter
vorgesehen wurde. Sodann war geplant, die Leitung einmal über Sonnenberg
und zum anderen über die Bierstadter Höhe zum Behälter auf
dem Neroberg zu führen. Nach langwierigen Verhandlungen, die der Stadt
manches Entgegenkommen abverlangten, genehmigte die Rambacher Gemeindevertretung
am 28. Dezember 1900 den Vertrag, mit dem gegen eine Entschädigungs-
zahlung von 12.000 Mark die Leitungsverlegung vom Kellerskopfstollen nach
Bierstadt und die Wasserdurchleitung durch das Rambacher Gemeindegebiet
ermöglicht wurde.
Der Bauauftrag für Los I bis zur Gemarkungsgrenze nach Bierstadt (ca.
2,5 km) ging am 10. September 1901 an den Unternehmer Conrad Kolberg. Im
Sommer 1902 war diese Baumaßnahme beendet. Kolberg erhielt auch die
Anschlussaufträge für die Lose Il und III. Bereits am 10. Juli
1902 konnten die Unternehmen die Schlussrechnung bis
km 4.389 präsentieren. Nachdem mit der Gemeinde Bierstadt durch Vertrag
von 7. Februar 1902 Einvernehmen über die Durchleitung erzielt worden
war, stand der Fortsetzung der Trasse zwischen "Fichten" und der Wiesbadener
Gemarkungsgrenze nichts mehr im Wege. Neben der 350-mm-Leitung zum Neroberg
wurde vorsorglich ein Nutzwasserstrang von 250 mm Durchmesser verlegt,
während eine dritte Leitung (350 bzw. - im Ortsgebiet Bierstadt - 300
mm) in Erwartung der Übernahme der dortigen Wasserversorgung hinzukam.
Tatsächlich einigte man sich im Jahr 1904 über den Abschluss eines
Konzessionsvertrages, der Wiesbaden die Gas- und Wasserversorgung in Bierstadt
bis zum 1. Januar 1955 einräumte. Die Übereinkunft erfolgte nicht
von ungefähr.
Am 14. Juli 1906 wurde C. & G. Panse aus Wetzlar der Zuschlag erteilt.
Schon am 23. Juli 1906 begannen die Bauarbeiten, doch der damals in unserer
Gegend herrschende Arbeitermangel bereitete dem Unternehmer erhebliche
Schwierigkeiten, so dass die von der Wasserwerksverwaltung gesetzten Termine
nicht einzuhalten waren. Erwähnenswert ist, dass die Leitung an der
tiefsten Stelle unter einem hydrostatischen Druck von immerhin 118 m
Wassersäule stand, so dass man gusseiserne Röhren mit Bleivolldichtung
verwenden musste. Mit einiger Spannung dürften daher Unternehmer und
Wasserwerk der "Haupt-Dichtigkeitsprobe", die am 05. November 1906 erfolgte,
entgegengesehen haben. Sie ergab einen Wasserverlust von nur 3 Litern pro
Stunde. Damit hatte sich die 3.800 m lange Leitung als betriebsfähig
erwiesen. Die Wasserdurchleitung wurde am 17. November 1906 aufgenommen.
Die Kellerskopfstollenanlage war damit voll funktionsfähig. |